§ 1.0 | Eine Bad-Fraktion darf maximal aus 20 Personen bestehen, jedoch nur mit 15 agieren.
§ 1.1 | Blood Out Regelung
Beim Blood Out muss der Betroffene alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen. Genauso muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gruppierung vom Blood Out wissen. Nach einem Blood Out kann man nicht wieder in dieselbe Fraktion eintreten.
§ 1.2 | Als Mitglied einer Bad-Fraktion darfst du kein übliches Zivilisten Roleplay ausspielen und musst als Fraktionsmitglied erkennbar sein.
§ 1.3 | Man darf kein Baseraid 30 Minuten vor und 30 Minuten nach einem Server Restart machen.
§ 1.4 | Pro Kampf darf nur 1 Heli benutzt werden. Es dürfen keine weiteren Helis nachgeholt werden.
§ 1.5 | Bei geplanten Konflikten mit Schusswaffen wird nur mit Vanilla-Fahrzeugen aus der Frak-Garage angefahren.
§ 1.6 | Forderungen sollten Verhältnismäßig ausgesprochen werden (z.B. Wegen Beleidigungen sollten keine 5 Mio gefordert werden). Die Maximalforderung beträgt den Wert von 5 Mio, wobei bei Kriegs Verträgen maximal ein Wert von 10 Mio gefordert werden darf.
§ 1.7 | Wenn ein Konflikt 3 Tage vergeht und keine Einigung gefunden wurde, wird automatisch ein Kriegsvertrag durch die Fraktion “The Circle” aufgesetzt.
§ 1.8 | Kriegsverträge werden mit der Fraktion “The Circle” auf neutralem Boden ausgehandelt. (Termin wird per Ticket angemeldet)
§ 1.9 | Drittpartei ist in jeglicher Form verboten, ausgenommen dafür, es wird ein Bündnis von der Fraktionsverwaltung genehmigt.
§ 1.10 | Ein Bündnis geht maximal 7 Tage und sollte einen RP Hintergrund haben.
§ 1.11 | Ein Bündnis ist nur zulässig zur gemeinsamen Verteidigung der Anwesen, Routen sowie Geschäfte. Es ist strengstens untersagt, gemeinsam eine andere Fraktion zu Stürmen (Ausnahme genehmigung der Fraktionsverwaltung) oder einen Kriegsvertrag anzufahren.
§ 1.12 | Ein Sicario muss IC ausgespielt werden und einen Rp Strang mit sich ziehen
§ 1.13 | Es ist strengstens untersagt das Fraktionslager, - kasse zu plündern
§ 1.14 | Bei dem 1. Frakwarn werden 10% Lagerbestand entwendet, bei dem 2. Frakwarn werden 25% Lagerbestand entwendet und beim 3. Frakwarn wird die betroffene Fraktion aufgelöst
Jeder Frakwarn bleibt jeweils 2 Wochen bestehen.
§ 1.15 | Pro regulären Restart darf nur ein Baseraid durchgeführt werden!
§ 2.0 | Eine Staatsfraktion darf maximal aus 35 Personen bestehen, jedoch nur mit 20 agieren.
§ 2.1 | Als Mitglied einer Staatsfraktion kannst du übliches Zivilisten Roleplay ausspielen, darfst jedoch nicht zu erkennen sein als Mitglied der zugehörigen Fraktion. Es dürfen außerhalb der Dienstzeiten keine Staatswaffen mit sich geführt werden
§ 2.2 | Man darf keine Razzia 30 Minuten vor und 30 Minuten nach einem Server-Restart machen.
§ 2.3 | Pro Situation darf nur 1 Heli je Partei benutzt werden. Es dürfen keine weiteren Helis nachgeholt werden.
Bsp. 1 Heli vom PD + 1 Heli vom FIB + 1 Heli von der Army ist erlaubt - 2 Helis vom PD ist verboten
§2.4 | jegliche Räube sind kein Grund für eine Razzia
§2.5 | Eine Razzia muss von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden
§2.6 | Wenn sich eine Fraktion bei einer Razzia ergibt, werden nur 25% aus dem Lager entnommen.
Sollte die Fraktion sich bei einer Razzia verteidigen und verlieren, werden 35% aus dem Lager entwendet.
§2.7 | Korruption in staatlichen Fraktionen
Mitarbeitern staatlicher Fraktionen ist es gestattet, korrupt zu sein.
Folgende Punkte sind aus der Korruptionsregel ausgenommen:
(1) Die höchsten drei Ränge einer Staatlichen Fraktion dürfen nicht Korrupt sein
(2) Das Arbeiten als privater Medic für Fraktionen, Spielergruppen oder einzelne Spieler ist verboten.
(3) Das kostenlose Beanspruchen und Ausnutzen von Dienstleistungen sämtlicher Tuningwerkstätten ist verboten.
(4) Die Weitergabe von Geld oder Items jeglicher Art (außer aus der Asservatenkammer) ist verboten.
2.8 | Es darf maximal 1 Razzia Pro Tag durchgeführt werden. Bei einer erfolgreichen Razzia wird das Anwesen sowie die Route für die nächsten 3 Tage in Ruhe gelassen. Sollte die Razzia fehlgeschlagen sein, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
§ 1.0 | Eine Familie oder Gang darf maximal 1 Route für sich beanspruchen:
Die Weed und Kurzwaffen Route darf ausschließlich von Gangs eingenommen werden.
Die Kokain und Langwaffen Route darf ausschließlich von den Mafien eingenommen werden.
Die Kevlar Route (Westenroute) darf ausschließlich von den Bikern eingenommen werden.
Alle anderen Routen (LSD, Meth und Heroin) dürfen von jeder Fraktion erobert werden.
Der Schwarzmarkt darf zusätzlich von allen Fraktionen eingenommen werden.